Regeln für das Freizeitgelände der


Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg Ahaus


Träger und verantwortlich: Freundeskreis der DPSG- Ahaus

 

Ahaus, 1. August 2014

 

  1. Wir wünschen den Ahauser Pfadfindern und unseren Gästen schöne Gruppenstunden und Tage auf dem Freizeitgelände der DPSG-Ahaus.      Bitte verlasst dieses Gelände so, wie ihr es vorgefunden habt.
  2. Zur Einrichtung gehören: der Abstellraum und die beiden Toiletten, die Waschstelle mit den beiden Duschen, die linke Hütte und das große Gelände vor dem eingezäunten Bereich.
  3. Der im Abstellraum vorhandene Kühlschrank sowie die Tische und Bänke dürfen von den Gästen benutzt werden.
  4. Eine Lagerung von Lebensmittel und Getränke außerhalb der Freizeiten oder Gruppenstunden ist nicht erlaubt.
  5. Ein Lagerfeuer darf nur auf den dafür vorgesehenen Flächen errichtet werden.
  6. Für Lagerfeuerholz müssen die Gruppen und Gäste selber sorgen.
  7. Der Müll ist von jedem Benutzer selbst zu entsorgen.
  8. Vor dem Verlassen des Platzes sind alle Räume und das Gelände zu reinigen, Wasser und Strom für die Außenbereiche und die Duschen abzuschalten und alle nicht zum Gelände gehörenden Gegenstände sind mitzunehmen !!!
  9. Das Befahren des Geländes ist auf das Notwendigste zu beschränken.

Verantwortlich auch für die Vermietung des Freizeitgeländes der DPSG-Ahaus ist nur der Vorstand des Freundeskreises.


Ansprechpartner: Thomas Stegemann, Ahaus, Schultestraße 33 b